Ärzteversicherung
Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte
Seit August 2010 ist es gesetzlich verpflichtend, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen eine Berufshaftpflicht abschließen müssen. Für angestellte Ärzte, Ärzte in Ausbildung und Studenten ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht Pflicht aber möglich und empfehlenswert.
Die gesetzlichen Vorgaben sind in der angebotenen Versicherung auf jeden Fall erfüllt. Berechnen Sie hier ihr Angebot basierend auf der Ihnen ausgeübten Fachrichtung und gewünschten Deckungssumme!
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Ärzterechtsschutzversicherung
Sie sind im Recht! – Aber Ihr Patient sieht das nicht so. Eine Anzeige wegen Körperverletzung und die Ermittlungen gegen Sie als Arzt beginnen.
Hier ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Diese schützt Sie vor hohen Kosten durch Gerichtsverfahren, unterstützt sie bereits bei den Ermittlungen gegen Sie und hilft Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen bzw. ein Verfahren überhaupt zu vermeiden.
Überprüfen Sie, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen und wählen Sie das entsprechende Paket aus.
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